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---JuleiCa + Kompetenznachweis
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| Jugendleiter/in-Card |
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| Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird. |
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Die Jugendleiter/in-Card erhalten Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.
Online-Antrag unter www.juleica.de |
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| Kompetenznachweis |
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| Der Kompetenznachweis über erworbene Qualifikationen in der Jugendarbeit bestätigt Ihre in der ehrenamtlichen Tätigkeit erworbenen Kompetenzen. Voraussetzung dafür ist der Besitz einer Jugendleiter/in-Card (Juleica).
Mehr Infos unter www.kompetent.bjr.de
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Spezielle Juleica-Rechtsschutzversicherung
für Jugendleiter/innen
In Zusammenarbeit mit den Landesjugendringen hat die BERNHARD ASSEKURANZMAKLER GMBH einen Spezial-Rechtschutz für Jugendleiter/innen mit besonders günstigen Prämien entwickelt.
Mehr Infos unter www.bernhard-assekuranz.com/de/juleica.php
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