Aufnahme
Berufschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen der Blockbeschulung an der Staatlichen Berufsschule in Neuburg unterrichtet werden, kann vom Träger der Übernachtungshäuser zu den von der Schulleitung festgesetzten Blockzeiten auf privatrechtlicher, einzelvertraglicher und jederzeit widerruflicher Basis eine Übernachtungsmöglichkeit gewährt werden. Eine Verpflichtung zur Aufnahme besteht nicht.
Träger
Träger der Übernachtungshäuser ist der Kreisjugendring Neuburg-Schrobenhausen.
Gesamtleitung der Häuser
Die Gesamtleitung der KJR-Übernachtungshäuser und die Wahrnehmung des Hausrechtes sind dem Geschäftsführer des Kreisjugendringes, Herrn Alois Thumann übertragen. Seinen Anordnungen ist in jedem Falle unverzüglich, - d.h. sofort - Folge zu leisten.
Hausleitung
In jedem Übernachtungshaus sind temporär Mitarbeiterinnen des Kreisjugendrings, die als Hausleitung für den alltäglichen Ablauf im Haus zuständig sind.
Sie sind im Interesse des Kreisjugendrings tätig und im Rahmen der Hausordnung weisungsbefugt.
Sie sind auch erster Ansprechpartner für alle Anliegen der Hausbewohner.
Anmeldung
Zu Beginn des jeweiligen Hausaufenthalts hat sich jeder Hausbewohner unverzüglich bei der Hausleitung anzumelden, auf Verlangen auszuweisen, im Personalbogen die erforderlichen Unterschriften zu leisten sowie eine Kaution von fünfzig EURO in bar zu entrichten.
Ohne Entrichtung dieser Kaution ist eine Aufnahme im Haus grundsätzlich ausgeschlossen.
Zimmerbelegung
Nach der erfolgten ordnungsmäßigen Anmeldung erhält jeder Hausbewohner von der Hausleitung für die Dauer des Aufenthaltes in einem Mehrbettzimmer ein Bett und einen abschließbaren Schrank zugewiesen sowie die erforderlichen Haus- und Schrankschlüssel ausgehändigt.
Haus- und Zimmerschlüssel
Der Haus- und Zimmerschlüssel ist Bestandteil einer umfangreichen Schließanlage.
Er sperrt die Hauseingangstüre und die jeweilige Zimmertüre.
Auf den überlassenen Schlüssel ist deshalb im eigenen Interesse äußerst sorgfältig zu achten!
Der Abschluss einer entsprechenden Schlüsselverlust-Versicherung wird empfohlen.
Bei Schlüsselverlust ist eine sehr kostspielige (!) Auswechslung der kompletten Schließanlage erforderlich, die dem Verursacher berechnet wird.
Zutritt zu den Zimmern
Zutritt zu den jeweiligen Zimmern haben nur diejenigen Hausbewohner, denen das Zimmer durch die Hausleitung zugewiesen wurde.
Die Inhaber des Hausrechtes, das Reinigungspersonal, die Hausmeister sowie Bedienstete des Kreisjugendringes haben jedoch jederzeit das Recht, sämtliche Räume – also auch die Schlafräume – zu betreten. Die Inhaber des Hausrechtes haben zudem das Recht, bei gegebenem Anlass oder bei Gefahr im Verzuge auch ohne Vorankündigung Zimmer- und Schrankkontrollen durchzuführen.
Die zugeteilten Schränke gehören nicht zum persönlichen Bereich des jeweiligen Nutzers.
Zimmer- und Bettbenutzung
Das zugewiesene Bett ist vor der Erstbenutzung mit der bereitliegenden Bettwäsche komplett zu beziehen und am Ende eines Blockunterricht wieder abzuziehen.
Bei Nichtbeachtung dieser Hygienevorschrift wird eine Reinigungsgebühr von 15 Euro berechnet und von der Kaution einbehalten.
Ein Zimmer- oder Bettenwechsel ist nach erfolgter Zuteilung nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hausleitung gestattet.
Für die Ordnung und Sauberkeit im Zimmer sind die jeweiligen Zimmerbewohner selbst zuständig und verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere, dass täglich das Bett gerichtet und kurzzeitig das Zimmer gelüftet wird. Persönliche (Wert-)Gegenstände gehören in den stets abzuschließenden Schrank!
Der KJR übernimmt für eingebrachte Wertgegenstände grundsätzlich keine Haftung oder Ersatzleistung!
Die Einnahme von Mahlzeiten ist in den Zimmern nicht gestattet!
Die Abfalleimer sind bei Bedarf von den Zimmerbewohnern zu leeren.
Müllsäcke hierzu werden von der Hausleitung ausgegeben.
Bei Verlassen des Hauses sind die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen, der eigene Schrank und die Zimmertüre abzuschließen und sowie die Haus-Eingangstüre zu schließen.
Verhalten im Haus
Gegenseitige Rücksichtnahme, persönliche Achtung der Mitbewohner sowie ein zivilisiertes und soziales Eigenverhalten wird von jedem Hausbewohner im Interesse der Hausgemeinschaft als Grundvoraussetzung für einen Hausaufenthalt vorausgesetzt und ist unabdingbar.
Hausfremden Personen, d.h. Personen, die nicht im Haus wohnen, ist der Zutritt grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Schüler aus den anderen KJR-Übernachtungshäusern!
Das gesetzliche Rauchverbot ist im Haus einzuhalten. Das Rauchen ist nur in den hierfür freigegebenen Außenbereichen des Hauses gestattet.
Gemeinschaftsräume
Die Einrichtungen im Haus sowie alle Gebrauchsgegenstände sind schonend zu behandeln!
Insbesondere ist es untersagt, an Fernsehgeräten, Musikanlagen, Beamern und anderen Mediengeräten Kabel ab- oder umzuklemmen oder den Standort dieser Geräte zu verändern.
In den Duschräumen und auf den Toiletten ist auf äußerste Hygiene zu achten!
Sachbeschädigungen
Sachbeschädigungen sind vom Verursacher unverzüglich der Hausleitung zu melden und in jedem Falle zu ersetzen.
Da Haus und Einrichtungen von allen Hausbewohnern gemeinschaftlich genutzt werden, haften bei verdeckten Schäden hierfür die Hausbewohner gemeinschaftlich.
Öffnungszeiten
Das Übernachtungshaus öffnet zu Blockbeginn am Sonntag um 19 Uhr,
soweit im Einzelfalle mit der Hausleitung nichts anderes vereinbart wurde.
Die Schließung des Hauses erfolgt zum Wochenende am Freitag um 8 Uhr,
soweit im Einzelfalle mit der Hausleitung nichts anderes vereinbart wurde.
In der Blockmitte kann das Haus dann sonntags ab 19 Uhr wieder betreten werden.
Hausbewohner, die in der Blockmitte nicht abreisen,
haben dies der Hausleitung vorher rechtzeitig mitzuteilen.
Nachtruhe
Die Nachtruhe ist von 23.30 Uhr bis 6.00 Uhr verbindlich von allen Hausbewohnern einzuhalten.
Minderjährige haben ab 22 Uhr Anwesenheitspflicht im Haus.
Bei groben Zuwiderhandlungen wird die Ausbildungsfirma verständigt.
Grobe oder wiederholte Verstöße führen zum Einbehalt der Kaution und/oder zum Hausausschluss.
Getränke
Die Getränke sind über das Haus zu beziehen.
Sie werden über einen Getränkeautomaten gekühlt und kostengünstig angeboten.
Das Mitbringen oder der Genuss von eigenen alkoholischen Getränken jeder Art ist streng untersagt!
Jugendlichen unter 16 Jahren ist es generell verboten, alkoholische Getränke (auch Bier!)
zu erwerben und zu konsumieren.
Bei Zuwiderhandlungen werden die Ausbildungsfirma und die Erziehungsberechtigten verständigt.
Grobe oder wiederholte Verstöße führen zum Einbehalt der Kaution und/oder zum Hausausschluss.
Alkohol
Ständig oder stark alkoholisierten Hausbewohnern kann der weitere Aufenthalt im Haus versagt werden.
In diesem Falle werden die Ausbildungsfirma und ggf. die Erziehungsberechtigten verständigt.
Grobe oder wiederholte Verstöße führen zum Einbehalt der Kaution und/oder zum Hausausschluss.
Drogen
Der Besitz, Handel oder Konsum illegaler Drogen/Rauschmittel ist strengstens untersagt!
Bei Zuwiderhandlungen erfolgen ausnahmslos Strafanzeige und ein sofortiges Hausverbot,
der Einbehalt der Kaution, Benachrichtigung der Ausbildungsfirma, der Schule und ggf. der
Erziehungsberechtigten.
Selbstverpflegung
Frühstück
Das Frühstücksbüfett wird vom Haus montags bis freitags täglich zwischen 7 Uhr 15 und längstens
8 Uhr bereitgestellt. Benütztes Geschirr und Besteck ist von den Hausbewohnern in die Spülmaschine einzuräumen und zu spülen. Der täglich wechselnde Tischdienst wird durch die pädagogische Leitung des Hauses zu Blockbeginn festgelegt und ist verbindlich einzuhalten.
Abendessen
Das Abendessen und die sonstigen Mahlzeiten können während der Küchenöffnungszeiten
in der Selbstversorger-Küche zubereitet werden.
Kochgeschirr, Mikrowelle, Backofen, Kühl- und Gefrierschränke sind vorhanden.
Die zubereiteten Speisen dürfen nur in den Speisenräumen eingenommen werden.
Eine Einnahme in den Schlafzimmern ist untersagt.
Küche
Die Küche ist stets hygienisch sauber zu halten!
Das benutzte Geschirr und die Kochgeräte sind nach dem Gebrauch vom Benutzer unverzüglich zu spülen und an den vorgesehenen Platz zurück zu stellen.
Abreise
Am letzten Tag des Unterrichtsblocks werden die Zimmer spätestens ab 8.30 Uhr gereinigt.
Dazu ist es notwendig, dass die Bettwäsche abgezogen, die Schränke ausgeräumt
und die Zimmer frei sind.
Soweit erforderlich, kann das persönliche Gepäck bis zum Unterrichtsende nach Absprache mit der Hausleitung noch im Haus verbleiben.
Die Zimmerschlüssel sind am Abreisetag zuverlässig bis spätestens 8 Uhr zurückzugeben.
Liegen keine Beanstandungen oder Schadensersatzforderungen gegen den Hausbewohner vor,
wird nach Rückgabe der Schlüssel die Kaution von 50 Euro voll zurückerstattet.
Anderenfalls wird die Forderung mit der Kaution verrechnet und der Restbetrag ausbezahlt.
Sonstiges
Gelegentlich ist eine Hausversammlung erforderlich, bei der anstehende Fragen erörtert werden.
Bei einer von der Hausleitung einberufenen Hausversammlung besteht für alle Hausbewohner
pünktliche Anwesenheitspflicht.
Erkrankungen und Verletzungen sind umgehend der Hausleitung mitzuteilen.
Die Arztwahl steht jedem Hausbewohner frei.
Handtücher und Geschirrtücher werden nicht gestellt.
Das Mitbringen von (Haus-)Tieren jeder Art ist nicht gestattet.
Laptop ist zulässig, eine Internetnutzung kann ermöglicht werden.
Für einen verbilligten Besuch von Fitness-Studio oder Hallenbad können bei der Hausleitung
entsprechende Tickets erworben werden.
Bei groben Verstößen gegen öffentlichen Anstand und Ordnung
sowie bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, die einen Ausschluss aus dem Haus zur Folge hatten, ist eine Rückzahlung der Kaution ausgeschlossen.
Kreisjugendring
Neuburg-Schrobenhausen
Kontakt:
Kreisjugendring Neuburg-Schrobenhausen
Fünfzehnerstraße 28 - 86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 0 84 31/57-285 - E-Mail: info@kjr-neusob.de
Internet: www.kjr-neusob.de
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